• In der Nähe von Weinstadt: Lageplan zum Bauantrag

Im Bereich Entwurfsvermessung: Erstellung von Lageplänen zum Bauantrag

Zentraler Bestandteil des Bauantrags ist der amtliche Lageplan. Um eine Genehmigung für Ihr Bauvorhaben zu erhalten muss je nach geltendem Baurecht ein Bauantrag bei der zuständigen Baurechtsbehörde nach LBOVVO (in Baden-Württemberg) gestellt werden.

Unterlagen, die für einen Bauantrag erforderlich sind, werden als Bauvorlagen bezeichnet.

Wir stehen Ihnen mit baurechtlicher Beratung während der Planungsphase unterstützend zur Seite.

Ob Infrastrukturplanung, Verkehrsanlagen oder Städteplanung – wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben. Erhalten Sie noch weitere Einblicke über unser Unternehmen und unsere Leistungen!

 

 

Baubegleitende Vermessung nach Bauvorlagen

  • Erstellung von Baunetzen, Fein- und Achsabsteckung, Einschneiden des Schnurgerüsts
  • Höhenmessungen (sog. Meterrisse) in jeder Etage (für Aufzüge, Fenster und Türen)
  • Kontroll- und Überwachungsmessungen
  • Vermessungstechnische Unterstützung von Baufirmen und baugeometrische Beratung

Entwurfsvermessung

  • Erhebung von Kataster-, Bestands- und Leitungsdaten
  • Prüfung der geltenden baurechtlichen Randbedingungen (Festsetzungen des Bebauungsplans, Baugrenzen, Baulinien, Baulasten etc.) gemäß BauNVO + LBO
  • Grundstückvermessung / Topographische Geländeaufnahme / 3D-Laserscan

Unser Büro für Vermessung, Beratung, Planung und Bauleitung ist stets für Sie da. Wir erstellen Ihre Lagepläne zum Bauantrag vor Ort: Esslingen, Rems-Murr-Kreis, Schorndorf und Stuttgart.

Heinrich Consult
Ihr Partner seit 1957

Dr.-Ing. Heinrich GmbH
Planungsgesellschaft

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