Um eine Genehmigung zu erhalten muss bei der zuständigen Baurechtsbehörde ein Bauantrag nach LBOVVO (in Baden-Württemberg) gestellt werden. Mit baurechtlicher Beratung unterstützen wir als Vermessungsbüro Bauherren und Architekten während der Planungsphase und erstellen die Lage- und Abstandsflächenpläne als Bauvorlagen für den Bauantrag.
Informieren Sie sich über unser weiteren Leistungen wie den Tiefbau, Infrastrukturplanung oder Städteplanung.
Sie benötigen einen Lageplan zum Bauantrag oder baurechtliche Beratung? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten!
Ob in Stuttgart, Waiblingen, Winnenden oder Stuttgart. Unser Büro für Vermessung, Beratung, Planung und Bauleitung ist stets für Sie da und berät Sie rund um die Erstellung von Lageplänen zum Bauantrag.
Dr.-Ing. Heinrich GmbH
Planungsgesellschaft
Heerstraße 109, 71332 Waiblingen
Geschäftsführer:
Jan Kramer
Tel. +49 (0) 71 51 / 93 941 - 0
Fax +49 (0) 71 51 / 93 941 - 99
Email: waiblingen[at]heinrich-consult.de
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