Je nach geltendem Baurecht ist für Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich. Der Bauantrag wird nach LBOVVO bei der Baurechtsbehörde gestellt. Teil dews Bauantrages sind die Architektenpläne, der amtliche Lageplan und ein Abstandsflächenplan.
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Als zentraler Bestandteil des Bauantrags gilt der amtliche Lageplan
Wir unterstützen mit baurechtlicher Beratung Bauherren und Architekten während der Planungsphase und erstellen die Lage- und Abstandsflächenpläne als Bauvorlagen für den Bauantrag. Bauvorlagen sind Unterlagen, die für einen Bauantrag erforderlich sind.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Projekt und erstellen Ihnen einen Lageplan zum Bauantrag.
Auch im Rems-Murr-Kreis, Fellbach, Schorndorf und Stuttgart ist unser Büro für Vermessung, Bauleitung und Beratung stets für Sie da.
Dr.-Ing. Heinrich GmbH
Planungsgesellschaft
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Jan Kramer
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