• In der Region Winnenden: Lageplan zum Bauantrag

Je nach geltendem Baurecht ist für Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich. Der Bauantrag wird nach LBOVVO bei der Baurechtsbehörde gestellt. Teil dews Bauantrages sind die Architektenpläne, der amtliche Lageplan und ein Abstandsflächenplan. 

Erfahren Sie noch mehr über uns uns weitere Dienstleistungen die wir anbieten.

Bauvermessung 

  • Baurechtliche Beratung vor und während der Planungsphase
  • Höhenmessungen (sog. Meterrisse) in jeder Etage (für Aufzüge, Fenster und Türen)
  • Kontroll- und Überwachungsmessungen

Planungsbegleitende Vermessung

  • Übertragung der Objektmaße in die Örtlichkeit (Grobabsteckung vor Baubeginn)
  • Baurechtliche Beratung vor und während der Planungsphase
  • Prüfung der Planunterlagen des Bauvorhabens auf Genehmigungsfähigkeit

Ihr Vermessungsbüro in der Nähe von Winnenden für die Erstellung von Lageplänen

Als zentraler Bestandteil des Bauantrags gilt der amtliche Lageplan

Wir unterstützen mit baurechtlicher Beratung Bauherren und Architekten während der Planungsphase und erstellen die Lage- und Abstandsflächenpläne als Bauvorlagen für den Bauantrag. Bauvorlagen sind Unterlagen, die für einen Bauantrag erforderlich sind.

 

 

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Projekt und erstellen Ihnen einen Lageplan zum Bauantrag.

Auch im Rems-Murr-Kreis, Fellbach, Schorndorf und Stuttgart ist unser Büro für Vermessung, Bauleitung und Beratung stets für Sie da.

Heinrich Consult
Ihr Partner seit 1957

Dr.-Ing. Heinrich GmbH
Planungsgesellschaft

Heerstraße 109, 71332 Waiblingen
Geschäftsführer:
Jan Kramer

Tel. +49 (0) 71 51 / 93 941 - 0
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