Unsere Dienstleistungen im Bereich Entwurfsvermessung beinhalten die Erstellung von Lageplänen zum Bauantrag.
Der amtliche Lageplan – zentraler Bestandteil des Bauantrags
Für die meisten Bauvorhaben ist je nach geltendem Baurecht eine Genehmigung erforderlich. Hierfür muss bei der zuständigen Baurechtsbehörde ein Bauantrag nach LBOVVO (in Baden-Württemberg) gestellt werden. Neben den Architektenplänen für das geplante Vorhaben sind unter anderem der amtliche Lageplan (zeichnerischer Teil und schriftlicher Teil) und ein Abstandsflächenplan Bestandteil eines Bauantrages. Unterlagen, die für einen Bauantrag erforderlich sind, werden als Bauvorlagen bezeichnet.
Wir als Vermessungsbüro unterstützen mit baurechtlicher Beratung Bauherren und Architekten während der Planungsphase und erstellen die Lage- und Abstandsflächenpläne als Bauvorlagen für den Bauantrag.
Erfahren Sie noch mehr über unsere Leistungen!
Sie benötigen einen Lageplan zum Bauantrag oder baurechtliche Beratung? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Unser Büro für Vermessung, Beratung, Planung und Bauleitung ist stets für Sie da – auch in Esslingen, Schorndorf und Waiblingen.
Dr.-Ing. Heinrich GmbH
Planungsgesellschaft
Heerstraße 109, 71332 Waiblingen
Geschäftsführer:
Jan Kramer
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