Für die meisten Bauvorhaben ist je nach geltendem Baurecht eine Genehmigung erforderlich. Neben den Architektenplänen für das geplante Vorhaben sind unter anderem der amtliche Lageplan (zeichnerischer Teil und schriftlicher Teil) und ein Abstandsflächenplan Bestandteil eines Bauantrages.
Die Erstellung von Lageplänen zum Bauantrag ist eine unserer Dienstleistungen im Bereich Entwurfsvermessung.
Der amtliche Lageplan – zentraler Bestandteil des Bauantrags
Wir als Vermessungsbüro erstellen die Lage- und Abstandsflächenpläne als Bauvorlagen für den Bauantrag und unterstützen mit baurechtlicher Beratung Bauherren und Architekten während der Planungsphase.
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Wir erstellen Ihnen einen Lageplan zum Bauantrag und unterstützen Sie bei Ihrem Projekt! Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Auch in Fellbach, Schorndorf und Stuttgart ist unser Büro für Vermessung, Beratung, Planung und Bauleitung ist stets für Sie da.
Dr.-Ing. Heinrich GmbH
Planungsgesellschaft
Heerstraße 109, 71332 Waiblingen
Geschäftsführer:
Jan Kramer
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